Eines gleich einmal vorweg: Nicht jeder, der im Berufsleben steht, kann sich die Krankenversicherung seiner Wahl aussuchen. Eine private Krankenversicherung (PKV) kommt nur für einen bestimmten Personenkreis infrage. Dazu zählen zum Beispiel Selbstständige, Künstler, Freiberufler und Beamte. Auch Studenten und Personen, die sich im Rahmen des zweiten Bildungswegs in einer Ausbildung befinden, können sich freiwillig bei einer privaten Kasse versichern lassen. Für alle anderen Dienstnehmer gilt eine Versicherungspflichtgrenze, die sich nach dem aktuellen Einkommen orientiert. Nur wer mehr als 56.250 Euro pro Jahr (dieser Wert gilt für 2016) verdient, darf in eine PKV wechseln. Zur Berechnung wird jeweils das Bruttoeinkommen herangezogen. In die Rechnung fließen folgende Gehaltskomponenten ein:
– Das reguläre monatliche Gehalt
– Weihnachts- und Urlaubsgeld
– Vermögenswirksame Leistungen, Sparzulagen
– Überstundenpauschalen
– Entgelte aus etwaigen Nebenbeschäftigungen
Erfüllt man die Kriterien für den Wechsel in eine PKV, sollte man sich genügend Zeit für die Suche nach dem passenden Modell für seine persönlichen Bedürfnisse nehmen. Darin liegt nämlich der große Vorteil einer PKV: Man kann sich jenes Versicherungsmodell zusammenstellen, das am besten zum Lebensstil und der familiären Situation passt. Wer private Krankenkassen vergleichen möchte, findet im Internet zahlreiche Plattformen, die sich auf Versicherungsvergleiche spezialisiert haben. Dabei macht man in einer übersichtlichen Eingabeform generelle Angaben zur Person und zu den Leistungen, die man von seiner Krankenversicherung erwartet. So muss man zum Beispiel angeben, welcher Berufsgruppe man angehört und ob man bis dato gesetzlich oder bei einer anderen PKV versichert war. Das Geburtsdatum ist für die Berechnung der Prämie ebenfalls relevant. Beim Versicherungsumfang kann man angeben, ob man im Falle eines stationären Aufenthalts auf ein Einzelzimmer beharrt, oder ob man auch in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden möchte. Auch bei den Leistungen beim Zahnarzt bieten PKVs verschiedene Modelle an. Wer sich für die Übernahme eines Selbstbehalts entscheidet, profitiert zwar von niedrigen Prämien, muss aber beim Arztbesuch einen Teil des Honorars selbst übernehmen.
Welche Vor- und Nachteile bieten private Versicherungen?
Wie bereits erwähnt, kann man sich beim Abschluss einer PKV das Leistungsspektrum selbst zusammenstellen. Wählt man das teuerste Tarifmodell, wird man zum Beispiel im Krankenhaus vom Chefarzt behandelt und braucht das Krankenzimmer mit keinem anderen Patienten zu teilen. Jeder muss für sich selbst abschätzen, ob man für diese Sonderbehandlung bereit ist, eine höhere Prämie in Kauf zu nehmen. Ein weiterer Pluspunkt liegt in jedem Fall in der freien Arztwahl. Man kann bei Beschwerden den Mediziner seines Vertrauens konsultieren. Für Menschen, die beruflich oder privat viel unterwegs sind, bietet sich ein Zusatzmodul ein, das für Leistungen von Ärzten und Krankenhäusern im Ausland bezahlt. Familien sollten beim Wechsel zu einer privaten Kasse bedenken, dass für jedes Kind einzeln zu bezahlen ist. Bei gesetzlichen Kassen erfolgt automatisch eine Mitversicherung. Diese ist bei privaten Kassen nicht vorgesehen.
Während der Kinderzeit werden die Beiträge zur Versicherung nicht reduziert oder gar ruhend gestellt, man muss für die PKV weiter zahlen, selbst wenn sich das Einkommen während dieser Zeit drastisch reduziert. Geht man nach langer Arbeitszeit endlich in den Ruhestand, muss man in die PKV weiter einzahlen. Ab dem 60. Geburtstag fallen nur 10 Prozent der Prämie für die Altersrückstellung weg. Nach dem 55. Geburtstag ist es nicht mehr möglich, in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Schafft man es aufgrund des verminderten Einkommens während der Pension nicht mehr, die Prämien für die PKV in voller Höhe zu bezahlen, muss man innerhalb der Versicherung einen Tarifwechsel beantragen. Dann profitiert man möglicherweise nicht mehr von Sonderleistungen wie freier Arztwahl und Einzelzimmer im Krankenhaus. In jedem Fall lohnt es sich, einen Zuschuss zur gesetzlichen Rente für die Krankenversicherung zu beantragen, der momentan 7,3 Prozent der Rente ausmacht.