Lebensversicherungen können als Risikolebensversicherung und als Kapitalaufbau abgeschlossen werden. Die Risikolebensversicherung erlischt mit dem Tod des Versicherungsnehmers und es wird nur eine festgelegte Sterbesumme an einen eingetragenen Begünstigten ausgezahlt. Die Kapitallebensversicherung hingegen kann bei Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit ausgezahlt oder in eine Leibrente umgewandelt werden.
Was wird bei einer Lebensversicherung abgesichert?
Eine Lebensversicherung dient zum Schutz vor finanziellen Risiken bei Invalidität und Tod. Im Todesfall profitiert ein vorher festgelegter Begünstigter, beispielsweise Hinterbliebene wie Ehegatte/Ehegattin oder Kinder. Viele Versicherer sehen von einer Gesundheitsprüfung bei einer Risikolebensversicherung ab. Denn die tritt nur in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit stirbt oder Invalide wird. Bei einer Kapitallebensversicherung muss mit einer Gesundheitsprüfung gerechnet werden, da die Auszahlung der Versicherung garantiert wird.
Lebensversicherung – welche Steuervorteile erhalten Versicherungsnehmer?
Lebensversicherungen, die bis einschließlich zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind steuerbefreit, wenn die Versicherungszeit mindestens zwölf Jahre beträgt und mindestens fünf Beitragsjahre geleistet wurden. Bei Umwandlung in eine Leibrente beträgt der Steuersatz zwischen 18 und 25 Prozent auf dem erzielten Ertrag und je nach Renteneintritt. Lebensversicherungen nach dem genannten Datum sind voll steuerpflichtig.
Kapitalwahlrecht – Einmalauszahlung oder Leibrente?
Das Kapitalwahlrecht ergibt sich aus einer kapitalen Lebensversicherung, die der Versicherungsnehmer nach der Vertragslaufzeit durch eine Einmalauszahlung oder in monatlichen Rentenzahlungen in Anspruch nehmen kann. Berechtigt ist ein Versicherungsnehmer jedoch nur in der Gesamthöhe der eingezahlten Versicherungsbeiträge plus Zinsen und etwaige Versicherungsüberschüsse.
Dazu ein fiktives Beispiel:
Ein Versicherungsnehmer entschließt sich für eine Kapitallebensversicherung zur Altersvorsorge. Die Einzahlungshöchstgrenze beträgt 45 Jahre. Bei Versicherungseintritt im Alter von 20 Jahren kann diese Grenze bis zum Erreichen des Rentenalters voll ausgeschöpft werden. Erreicht der Versicherungsnehmer dieses Alter, muss dieser sich nun für einen der beiden Auszahlungswege entscheiden. Die Mindestversicherungssumme beträgt 10.000 Euro und reicht bis maximal 250.000 Euro. Bei einer fiktiven Versicherungssumme von 100.000 Euro ist es möglich, sich die Summe auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Daraus ergeben sich folgende Vor- und Nachteile:
Vorteile:
– Versicherungsnehmer kann eine große Investition tätigen
– garantierter Erhalt der Versicherungssumme, abzüglich geltender Steuerabzüge zum Zeitpunkt der Auszahlung
– kein weiterer Fortbestand eines Vertrages mit dem Versicherer
Nachteile:
– bisher ungewohnte Verfügbarkeit einer hohen Geldsumme kann zu unüberlegten Finanzierungen führen
– keine Rücklage für Hinterbliebene nach Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers
– eigenständige Rücklagenbildung für Hinterbliebene
Wer sich für die Umwandlung der Kapitallebensversicherung in eine monatliche Leibrente entscheidet unterliegt diesen Vor- und Nachteilen:
Vorteile:
– abgesicherte monatliche Zusatzrente
– monatliche Lebenshaltungskosten sind ohne Risiken abgedeckt
– Hinterbliebene erhalten je nach Versicherer weitere Rentenauszahlungen
Nachteile:
– keine große einmalige Investition möglich
– Versicherer spart einen Teil der Rentenauszahlung, sofern nicht anders vereinbart und bei vorzeitigem Ableben des Versicherungsnehmers hat er nichts von dem Geld
Folgende Faktoren sollten bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden:
– Gilt der Umgang mit den Finanzen als sicher?
– Bleibt den Hinterbliebenen eine sichere Summe übrig, um Risiken aufzufangen?
– Wie und in welcher Form soll der Alterssitz gestaltet sein? (Umzug ins Ausland, usw.)
Fazit: Risikolebensversicherungen lohnen für Ledige, bei Familien ist die Kapitallebensversicherung zu empfehlen, um eine Vorsorge zu treffen.