Wie gut ist Wohn-Riester wirklich?

Wie gut ist Wohn-Riester wirklich?

Mit der Wohn-Riester-Rente soll das Eigenheim schneller abgezahlt werden, damit man schuldenfrei in Rente gehen kann. Dies ist ein erster Schritt in Richtung Altersvorsorge, um später keine Miete mehr bezahlen zu müssen. Das Bau-Riester-Modell richtet sich an alle, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, ähnlich wie bei der Riester-Rente. Für einen Erwachsenen beträgt die jährliche Förderung seit diesem Jahr bis zu 175 Euro, vorher waren es 154 Euro. Pro Kind gibt es bis zu 300 Euro im Jahr, die Höhe richtet sich nach dem Geburtsjahr des Kindes. Kinder, die noch vor 2008 geboren wurden, erhalten nur bis zu 185 Euro. Auf den ersten Blick sieht das gut aus. Besonders für Geringverdiener mit Kindern scheint es sehr lukrativ zu sein. Allerdings gibt es auch Bedingungen, um die Förderung zu bekommen.

Bedingungen der Riester-Förderung

Um die volle Zulagenhöhe zu bekommen, müssen mindestens 4 Prozent vom Vorjahresbruttoeinkommen in den Vertrag eingezahlt werden. Außerdem gibt es die Förderung nur für selbst genutztes Wohneigentum und auch nur für den Hauptwohnsitz. Man sollte sich also sicher sein, dass man die Immobilie wirklich bis ins Alter haben möchte und es auch halten kann. Entscheidet man sich später das Haus zu verkaufen, müssen sämtliche Zulagen zurückgezahlt werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, einen anderen Riester-Vertrag zu machen, in den die Förderung einfließen kann. Wenn man jetzt beispielsweise sein Haus verkauft und sich ein neues kauft, kann man die Zulagen in den neuen Vertrag mitnehmen.

Steuerliche Relevanz

Jedes Jahr können bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Was jetzt vorteilhaft ist, wird später zum Nachteil. Denn mit Renteneintritt müssen Riester-Produkte versteuert werden. Grundlage der Berechnung ist ein fiktives Wohnförderkonto, auf dem jährlich die geförderten Leistungen zur Tilgung der Baufinanzierung vermerkt werden, bis zu der Maximalhöhe von 2.100 Euro. Diese Summe wird eben so fiktiv jährlich mit 2 Prozent verzinst. Zum Renteneintritt muss auf diese Summe des Wohnförderkontos Steuern gezahlt werden. Dies kann per Einmalzahlung mit einem Nachlass von fast einem Drittel oder jährlich geschehen. Zwar muss später keine Miete mehr gezahlt werden, aber bei einer kleinen Rente kann diese nachgelagerte Besteuerung schon wehtun. Man muss sich also gut überlegen, ob man die Bau-Riester in Anspruch nehmen möchte.

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