Wohngebäudeversicherung

Ein Gebäude ist ein Bauwerk, welches fest mit der Erde verbunden ist, von Menschen betreten werden kann und sie vor äußeren Einflüssen schützt. Um für ein Gebäude eine Wohngebäude- versicherung abschließen zu können, muss es allerdings mindestens zu 50 Prozent für private Wohnzwecke genutzt werden.

Versicherte Sachen

Selbst wenn ein Hauseigentümer woanders lebt und das Gebäude vermietet hat, sollte er dafür eine Wohngebäudeversicherung haben. Dabei muss er darauf achten, dass die korrekte Adresse im Versicherungsschein angegeben ist. In der Wohngebäudeversicherung sind alle Sachen versichert, die sich fest im Gebäude befinden oder am Gebäude angebracht wurden und der Instandhaltung zu Wohnzwecken dienen. Dazu zählen ebenso Einbaumöbel, die individuell nur für das Gebäude gefertigt wurden, wie Briefkästen und Klingelanlagen. Nicht versichert sind dagegen alle Sachen, die nachträglich vom Mieter, auf seine Kosten hinzugefügt werden. Dafür muss er selbst die Gefahr tragen, auch wenn es sich um fest installierte Dinge, wie eine Markise handelt. Andere Gebäudebestandteile und Zubehör können über eine gesonderte Vereinbarung abgesichert werden.

Welche Gefahren sind versichert

In der Gebäudeversicherung sind alle vertraglich vereinbarten Sachen versichert, die ohne einen bestimmungsgemäßen Brand, einem Blitzschlag auf Sachen, Explosionen, Implosionen, den Aufprall eines Luftfahrzeuges, Leitungswasser durch einen Rohrbruch, Sturm und Hagel beschädigt werden oder dadurch sogar abhandenkommen.

Versicherte Kosten und Versicherungswerte

Zu den Kosten, die durch den Versicherer übernommen werden, gehören Aufräumkosten, Abbruchkosten, Bewegungskosten, Schutzkosten, Schadenkosten, Minderungskosten, Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr bei Rohrbruch, Mehrkosten durch Preissteigerung zwischen dem Versicherungsfall und dem Wiederaufbau, sowie der Mietausfall.

Als Versicherungswert kann in der Wohngebäudeversicherung entweder der Zeitwert, der Neuwert oder der gleitende Neuwert vereinbart werden. Der Zeitwert wird aus dem Neuwert des Gebäudes, abzüglich der Wertminderung durch Abnutzung und Alter berechnet. Der Neuwert ist ein ortsüblicher Wert eines Neubaus, bei dem der Versicherungsnehmer die Verantwortung über die richtige Ermittlung der Versicherungssumme hat. Ändern sich die Baupreise, muss der Versicherungsnehmer eigenverantwortlich die Versicherungssumme anpassen, damit das Gebäude nicht unterversichert ist. Die Grundlage für den gleitenden Neuwert basiert auf der Versicherungssumme von 1914. Dies ist ein ortsüblicher Neuwert eines Gebäudes nach den Preisen von 1914 in Gold- oder Reichsmark.
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