Gesetzesänderungen ab 01.10.2017

Gesetzesänderungen ab 01.10.2017Es gibt so viele Gesetze, dass sie niemand alle im Kopf haben kann. Manche davon sind notwendig, andere hingegen klingen etwas wirr. Es wird immer an Neuerungen gearbeitet. Von der Idee bis zur Umsetzung dauert es manchmal Jahre. Dennoch gibt es jeden Monat Änderungen oder ganz neue Gesetze, so gibt es auch Neuerungen ab dem 01. Oktober 2017.

Gleichgeschlechtliche Ehe

Seit dem 01. Oktober 2017 tritt die »Ehe für alle« in Kraft, das bedeutet, dass nun auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen. Eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden.

Gegen Internethetze

Ab sofort müssen Online-Netzwerke schneller handeln und Hass- bzw. Gewaltkommentare löschen. soziale Netzwerke müssen solche Kommentare innerhalb von 24 Stunden löschen, bei umstrittenen Fällen ist eine Löschung von maximal sieben Tagen vorgesehen. Ab 2018 werden Verstöße mit einem hohen Bußgeld geahndet. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist.

Drohnen kennzeichnen

Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm, müssen ab sofort eine feuerfeste Plakette mit den Daten des Inhabers, tragen. Bei einem Schaden soll der Besitzer so schneller ermittelt werden können. Wiegt die Drohne mindestens zwei Kilo, muss zudem ein Kenntnisnachweis für das Steuern unbemannter Fluggeräte vorhanden sein.

Zusätzlicher Feiertag

Am 31. Oktober ist der 500. Jahrestag der Veröffentlichung der 95 Thesen von Luther an der Schlosskirche in Wittenberg. Deshalb ist der Reformationstag in diesem Jahr einmalig ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag.

Entlassungsmanagement im Krankenhaus

Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, haben ab Oktober einen Anspruch auf ein standardisiertes Entlassungsmanagement. Das bedeutet, dass die Krankenhausärzte klare Anweisungen für die weitere Behandlung geben sollen, diese Maßnahmen frühzeitig in die Wege leiten und weiterbehandelnde Ärzte rechtzeitig informiert werden müssen. Durch das Entlassungsmanagement soll eine nahtlose Weiterbehandlung gewährt werden. Der Patient kann sogar vom Krankenhaus krankgeschrieben werden, zuvor musste das der Hausarzt machen.

Fahrzeuge online zulassen

Seit 2015 konnten Fahrzeuge nur online abgemeldet werden. Ab Oktober können sie nun auch online unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Das Fahrzeug muss mit demselben Kennzeichen auf den gleichen Fahrzeughalter, wie bei der Abmeldung zugelassen werden. Demnach muss auch der Zulassungsbezirk der selbe sein. Das geht aber nur, wenn der Personalausweis mit der Online-Funktion ausgestattet ist und der Fahrzeugschein mit einem Sicherheitscode bei der Abmeldung versehen wurde.
Gesetzesänderungen ab 01.10.2017

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