Was ändert sich ab 2018?

Was ändert sich ab 2018?

Kaum ist das neue Jahr angebrochen, gibt es auch schon wieder Gesetzesänderungen. Genau genommen gibt es ständig Änderungen. Viele davon fallen uns kaum auf, weil sie nur einen geringen Einfluss auf unser Leben haben. Was sich ab Januar 2018 ändert:

Kindergelderhöhung

Das Kindergeld erhöht sich ab Januar um ganze 2 Euro pro Kind. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun 194 Euro, für Kind Nummer drei sogar 200 Euro. Ab dem vierten Kind erhalten Eltern sogar 225 Euro pro Kind. Das Kindergeld soll nun nur noch bis zu sechs Monate rückwirkend beantragt werden können, bisher konnte dies noch für mehrere Jahre geschehen.

Regelsatz für Hartz IV

Alleinstehende Empfänger von Hartz IV bekommen nun 416 Euro statt bisher 409 Euro. Für Paare gibt es seit Jahresbeginn 374 Euro. Auch der Satz für Kinder hat sich erhöht. Pro Kind gibt es je nach Alter 3 bis 5 Euro mehr.

Der Grundfreibetrag steigt

Bisher betrug der Freibetrag 8.820 Euro, ab Januar 2018 sind es 9.000. Das bedeutet, dass Alleinstehende ihr Einkommen erst ab dieser Summe versteuern müssen. Für Paare sind es 18.000 Euro.

Beitragsbemessungsgrenze steigt an

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 4.350 Euro auf 4.425 Euro. Das ist die Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung, bis zu der Höhe die Beiträge fällig werden. Alles, was darüber hinaus geht (Einkommen), wird bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Auch die JAEG erhöht sich in diesem Jahr von 4.800 Euro monatlich auf 4.950 Euro. Während sich Selbstständige privat versichern können, ist es Angestellten nur möglich, wenn ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Schutz vor Ping-Anrufen

Ab 15. Januar soll in 22 Ländern eine kostenlose Preisansage geschaltet werden. Somit können Verbraucher auflegen, wenn sie eine ihnen unbekannte Nummer zurückrufen, die nur auf Abzocke aus ist. Bei Ping-Anrufen lässt der Anrufende nur ein Mal klingeln (Ping), in der Hoffnung, dass der Angerufene zurückruft. Bei Rückruf fallen enorme Kosten an, durch die der Ping-Anrufer auf Kosten des Zurückrufenden ordentlich verdient.

Absetzen von Arbeitsmitteln

Wer sich 2918 ein neues Arbeitsmittel, wie ein Notebook kauft, kann dies bis zu einer Summe von 800 Euro netto einen Sofortabzug bei der Steuer als geringwertige Güter geltend machen.

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