Die Abgabe der Steuererklärung sollte selbstverständlich sein

Meist ist die Steuererklärung eine lästige Pflicht, die kaum jemand gern erfüllt. Im Gegensatz zu den Selbstständigen, die dazu verpflichtet sind, ihre Steuererklärungen abzugeben, stellt sich für viele Arbeitnehmer oftmals die Frage, ob sie eine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen oder nicht. Im Steuergesetz wird genau geregelt, wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist. Da das Gesetz aber so umfangreich ist, dass kaum jemand weiß, was es genau beinhaltet, ist es für den Laien schwer, eine Antwort auf seine Fragen zu finden. Dennoch sollte sich jeder Steuerpflichtige die Zeit dafür nehmen und gegebenenfalls Hilfe in den entsprechenden Stellen, in Anspruch nehmen. Denn so kann er möglicherweise eine Menge Steuern sparen.

Grundsätzlich wird zwischen der Pflichtveranlagung und der Antragsveranlagung unterschieden. Bei der Pflichtveranlagung muss eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden und bei der Antragsveranlagung wird der Antrag, durch die Abgabe der Steuererklärung gestellt. Ein ganz entscheidender Punkt für die Veranlagung ist die Höhe des Einkommens. Liegt das Einkommen über dem Grundfreibetrag, muss auf jeden Fall eine Steuererklärung abgegeben werden.

Weiterhin spielt es eine wesentliche Rolle, woher die Einnahmen kommen. Hat ein Arbeitnehmer verschiedene Arbeitgeber oder sogar eine gewerbliche Nebentätigkeit, die eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet, so ist er ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Natürlich gibt es noch weitere gesetzliche Regelungen, die festlegen, welche Veranlagungsform für den Einzelnen zutrifft. Zudem kann jeder Steuerpflichtige zur Abgabe der Steuererklärung von der Finanzbehörde aufgefordert werden.

Auch wenn nicht jeder dazu verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, kann es sich dennoch lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. In der Steuererklärung können verschiedene Positionen angegeben werden, die sich steuermindernd auswirken. Dazu gehören Werbungskosten für die Fahrten zur Arbeitsstätte oder Beiträge für die Lebensversicherung. Dadurch kommt es oftmals zu einer Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuer, denn gerade in der heutigen Zeit hat kaum jemand etwas zu verschenken.
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